Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrte Herren Kollegen,
das Jahr neigt sich dem Ende zu. 2020, was war das für ein Jahr?
Noch im Januar hatte sich die gesamte Vorstandschaft zu einem dreitägigen Arbeitswochenende getroffen, um die nahe Zukunft des VuS sowie die weitere Aus- und Fortbildung nach den Änderungen des Waffengesetzes zu besprechen.
Nach dieser Tagung wurden in einem ersten Schritt alle sechzehn Bundesländer von uns angeschrieben und über die Auswirkungen für die Schießstandsachverständigen und deren zukünftige Ausbildung informiert.
Übersicht über die Landesverordnungen der Bundesländer in Bezug auf das vereinsbasierte Sporttreiben in Zeiten von COVID-19:
![]() |
48. Arbeitstagung der Schießstandsachverständigen in Bayern Fortbildungsveranstaltung für Schießstandsachverständige 2020, Nord und Süd, ausgerichtet vom Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. mit anschließender Jahreshauptversammlung des VuS im Oktober 2020 in Freising |
Sicherheit und Gesundheit stehen an erster Stelle.
Nachdem nun nach und nach die Schießstätten wieder geöffnet werden dürfen, wollen wir hier die neuesten Informationen zu COVID-19 und die Verhaltensregeln auf Schießstätten, soweit diese uns aus den einzelnen Bundesländer vorliegen, hier veröffentlichen.
Übersicht über die Landesverordnungen der Bundesländer in Bezug auf das vereinsbasierte Sporttreiben in Zeiten von COVID-19:
Der VuS hat Ende Januar in einer dreitägigen Klausurtagung des erweiterten Vorstands das 3. WaffRÄndG beraten und versucht Weichen für die Veränderungen zu stellen, die ab 01. September 2020 gelten sollen.
Der Vus e. V. teilt mit, dass aufgrund des 3. WaffRÄndG, dem der Bundesrat am 20.12.2019 abschließend zugestimmt hat, auch wesentliche Änderungen im Bereich der Überprüfung von Schießstätten und der Schießstandsachverständigen beschlossen wurden.
Sehr verehrte Frau Kollegin,
sehr geehrte Herren Kollegen,
das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Für den VuS leider nicht so versöhnlich, wie es noch Anfang des Jahres ausgesehen hatte.
Im Februar, nach unseren Gesprächen zusammen mit dem BSSB, vertreten durch den damaligen 1. Landesschützenmeister Kink, und Innenminister Seehofer sowie dem Parlamentarischen Staatssekretär Mayer, hatte es noch so ausgesehen, dass an den geltenden Regularien für die Aus- und Fortbildung von SSV nicht gerüttelt werden soll.
Stellungnahme nach der Anhörung im Innenausschuss v. 11.11.2019
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
mit Interesse, aber auch Befremden haben wir die Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und anderer Vorschriften“ am 11.11.2019 verfolgt.
Der Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. (VuS) ist ausschließlich im Bereich der Schießstandrichtlinien, der Erst- und wiederkehrenden Regelüberprüfung von Schießstätten sowie bei Aus- und Fortbildung von Schießstandsachverständigen tätig.
Seit 2008 gibt es dazu eine gültige Rechtslage in § 27 WaffG bzw. § 12 und 16 AWaffV hinsichtlich der Schießstandsachverständigen (SSV) zur Überprüfung von Schießstätten, die von verschiedenen Seiten jedoch seit Jahren immer wieder versucht wird, aufzubrechen.
Im Februar und März 2019 wurde durch den Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger e. V. (VuS) auf der Olympia Schießanlage in Garching-Hochbrück ein Vorbereitungslehrgang für die öffentliche Bestellung zum Schießstandsachverständigen durchgeführt.