Die Referate von den Fortbildungen 2013 sind online und finden sich für registrierte Mitglieder im internen Bereich unter dem Menüpunkt "Referate Fortbildungen" > "2013".
Die Vierte BundesImmissionsschutzverordnung (BImSchV) hat zum 2. Mai 2013 in Bezug auf Schießstätten eine wesentliche Änderung erfahren.
In Anhang 1 Nummer 10.18 ist eine Ausnahme für "Kleinkaliberwaffen" eingefügt worden. Es sit davon auszugehen, dass hiermit Schusswaffen im Kaliber .22 l.r. für Randfeuerpatronenmunition analog § 14 Absatz 1 WaffG gemeint sind.
Die geänderte 4. BImSchV finden Sie hier.
Am 03.05.und 04.05.2013 fand in Gambach ein Seminar für Mitglieder des VuS zur Vorbereitung auf eine eventuelle Bestellung durch die jeweilige, örtlich zuständige IHK statt.
Insgesamt 33 Interessenten nahmen an dem Seminar teil. Es wurden zum einen ein Referat von Dieter Stiefel über "Aufbau und Inhalt von Gutachten" und zum anderen eines von Herrn RA Uwe Brüggemann über "Das rechtliche Umfeld des Sachverständigen" gehalten.
Nachdem bereits weiteres Interesse an einem solchen Seminar bekundet wurde, ist ein Folgetermin im Herbst 2013 geplant.
Am 20.04.2013 fand in Wiesbaden auf Einladung des DSB eine Tagung der Referenten für Schießstandsachverständige der Landesverbände statt.
Auf dieser Tagung wurden u.a. aktuelle Auslegungsfragen und Unstimmigkeiten in Bezug auf die neuen Schießstandrichtlinien erörtet.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltungen finden VuS-Mitglieder im internen Bereich.
Anerkannte Schießstandsachverständige (SSV) sind bei einer Ausbildung ab 2008 nach § 12 Abs. 4 Nr. 1 AWaffV nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“, die auf der Grundlage der jeweils aktuellen Schießstandrichtlinien von Lehrgangsträgern ausgebildet worden sind.
Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung (BR-Drucksache 675/12 vom 14.12.2012) die Änderung der AWaffV beschlossen. Demnach wird die Übergangsfrist nach § 12 Abs. 6 AWaffV vom 01.01.2013 auf den 01.01.2015 verlängert.
Der Bundesminister des Innern hat gemäß § 12 Abs. 3 AWaffV am 23.10.2012 die neuen Schießstandrichtlinien im Bundesanzeiger bekanntgemacht. Diese Richtlinien sind mit der Bekanntmachung anzuwenden.
Schießstandrichtlinien 2012 (pdf, 8 MB)
Auf den laufenden Fortbildungungsveranstaltungen des VuS e.V. werden die wesentlichen Änderungen bereits vorgestellt.
Die Überarbeitung derzeit gültigen Schießstandrichtlinien wurde am 12.07.2012 dem Bundesminister des Innern (BMI) im Entwurf von der DEVA übergeben. Diese sollen wie in § 12 Abs. 3 AWaffV vorgesehen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Am 31.01.2012 fand im Bundesministerium des Innern (BMI), Abt. KM, auf schriftliche Bitte des VuS ein Gespräch statt. An diesem Gespräch nahmen neben den Vertretern des VUS Stiefel und Herrmann der Abteilungsleiter KM MinDir. Seitz und Frau Witzel vom Waffenrechtsreferat teil.
In dem mehrstündigen Gespräch wurden u.a. folgende Themenkreise z.T. sehr ausführlich und offen besprochen:
Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 mit Beschluss Nr. 311/11 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen (siehe Link). Insbesondere die Regelungen unter Nr. 27.2 sind für die Schießstandsachverständigen von Interesse.